Stealthing
Sheeva Seyfi
Lorena Wierschem
Triggerwarnung: Im folgenden Text werden sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch thematisiert. Solltest du dich bei diesen Themen unwohl fühlen, lies den Text lieber nicht allein oder mache immer wieder Pausen, um dich über das Gelesene mit jemandem auszutauschen.
Was ist Stealthing?
Unter Stealthing versteht man das heimliche Abstreifen des Kondoms vor oder während des Sex, ohne dass die andere Person davon weiß oder damit einverstanden ist. Das Wort leitet sich aus dem englischen „Stealth“, also List oder Heimlichtuerei ab.
Motive für dieses Handeln liegen häufig in einem problematischen Männlichkeitskonzept der Täter, hierbei spielen männliche Dominanz, Kontrolle und Überlegenheit eine Rolle und das Bedürfnis, sich um jeden Preis gegen andere durchsetzen zu wollen. Damit setzen sich Täter gewaltsam über die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit ihrer Sexualpartner*innen hinweg.
Die Folgen von Stealthing für das Opfer können neben sexuell übertragbaren Krankheiten oder einer ungewollten Schwangerschaft auch psychische Traumata sein. Häufig ist die Reflexion über das Erlebte ein längerer Prozess, da sexuelle Gewalt noch immer mit großer Scham verbunden ist. Dies führt dazu, dass Opfer sich selbst die Schuld geben oder verklären, was wirklich geschehen ist. Zudem neigen Täter häufig dazu, ihre eigene Tat dem Opfer gegenüber als ein ungewolltes Versehen darzustellen, um das Opfer damit über die vorsätzliche Tat in die Irre zu führen.
Dabei handelt es sich bei Stealthing um eine Straftat, die seit der Einführung des „Nein-heißt-Nein“-Grundsatzes im Jahr 2016 als sexueller Übergriff oder als Vergewaltigung unter Strafe steht. Laut diesem muss nicht nur das „Ob“ eines sexuellen Kontakts einvernehmlich sein, sondern auch das „Wie“.
So verurteilte das LG Düsseldorf einen Mann wegen sexuellen Übergriffs zu drei Jahren Haft, nachdem dieser gegenüber seiner Sexualpartnerin nur so getan hatte, als benutze er ein Kondom. Der Bundesgerichtshof, der das Urteil jüngst bestätigte, bewertete insbesondere die Einvernehmlichkeit der konkreten Handlung. Da das Opfer die Verwendung eines Kondoms voraussetzte, schloss das oberste Gericht auch eine Einstufung als Vergewaltigung im konkreten Fall nicht aus.
In vielen Fällen gestaltet sich eine strafrechtliche Verfolgung aber schwierig. Opfer sexueller Gewalt leiden oftmals unter Scham und Trauma, was dazu führt, dass sie die Tat gar nicht erst anzeigen. Doch selbst wenn es zu einer Anzeige kommt, steht meist Aussage gegen Aussage. Dazu kommt eine schwierige Beweislage.
Bist du selbst oder jemand in deinem Umfeld schon einmal Opfer von sexuellen Missbrauch geworden?
Kennst Du jemanden oder bist Du selbst Opfer sexueller Gewalt geworden?
Hier findest du die Nummern des Hilfetelefons des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, welches auf ihrer Website hilfetelefon.de auch Online-Beratungen anbietet:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 116 016
Hilfetelefon Gewalt gegen Männer 0800 123 9900
Was ist Stealthing?
Unter Stealthing versteht man das heimliche Abstreifen des Kondoms vor oder während des Sex, ohne dass die andere Person davon weiß oder damit einverstanden ist. Das Wort leitet sich aus dem englischen „Stealth“, also List oder Heimlichtuerei ab.
Motive für dieses Handeln liegen häufig in einem problematischen Männlichkeitskonzept der Täter, hierbei spielen männliche Dominanz, Kontrolle und Überlegenheit eine Rolle und das Bedürfnis, sich um jeden Preis gegen andere durchsetzen zu wollen. Damit setzen sich Täter gewaltsam über die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit ihrer Sexualpartner*innen hinweg.
Die Folgen von Stealthing für das Opfer können neben sexuell übertragbaren Krankheiten oder einer ungewollten Schwangerschaft auch psychische Traumata sein. Häufig ist die Reflexion über das Erlebte ein längerer Prozess, da sexuelle Gewalt noch immer mit großer Scham verbunden ist. Dies führt dazu, dass Opfer sich selbst die Schuld geben oder verklären, was wirklich geschehen ist. Zudem neigen Täter häufig dazu, ihre eigene Tat dem Opfer gegenüber als ein ungewolltes Versehen darzustellen, um das Opfer damit über die vorsätzliche Tat in die Irre zu führen.
Dabei handelt es sich bei Stealthing um eine Straftat, die seit der Einführung des „Nein-heißt-Nein“-Grundsatzes im Jahr 2016 als sexueller Übergriff oder als Vergewaltigung unter Strafe steht. Laut diesem muss nicht nur das „Ob“ eines sexuellen Kontakts einvernehmlich sein, sondern auch das „Wie“.
So verurteilte das LG Düsseldorf einen Mann wegen sexuellen Übergriffs zu drei Jahren Haft, nachdem dieser gegenüber seiner Sexualpartnerin nur so getan hatte, als benutze er ein Kondom. Der Bundesgerichtshof, der das Urteil jüngst bestätigte, bewertete insbesondere die Einvernehmlichkeit der konkreten Handlung. Da das Opfer die Verwendung eines Kondoms voraussetzte, schloss das oberste Gericht auch eine Einstufung als Vergewaltigung im konkreten Fall nicht aus.
In vielen Fällen gestaltet sich eine strafrechtliche Verfolgung aber schwierig. Opfer sexueller Gewalt leiden oftmals unter Scham und Trauma, was dazu führt, dass sie die Tat gar nicht erst anzeigen. Doch selbst wenn es zu einer Anzeige kommt, steht meist Aussage gegen Aussage. Dazu kommt eine schwierige Beweislage.
Bist du selbst oder jemand in deinem Umfeld schon einmal Opfer von sexuellen Missbrauch geworden?
Kennst Du jemanden oder bist Du selbst Opfer sexueller Gewalt geworden?
Hier findest du die Nummern des Hilfetelefons des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, welches auf ihrer Website hilfetelefon.de auch Online-Beratungen anbietet:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 116 016
Hilfetelefon Gewalt gegen Männer 0800 123 9900