Leihmutterschaft - Die Frau als „Gebärmaschine“ oder eine Hoffnung für Familiengründung?



Lisann Lechtermann
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Embryonenschutzgesetz definiert Leihmutterschaft als das Austragen eines Kindes durch eine Frau, die sich vor Beginn der Schwangerschaft dazu verpflichtet, das Kind nach der Geburt an Dritte, die sogenannten Wunscheltern, zu übergeben. In den meisten Fällen wird hierbei die Eizelle der Wunschmutter mit dem Samen des Wunschvaters inseminiert und anschließend wird diese Eizelle der Leihmutter eingepflanzt. Die Gründe der Wunscheltern für eine Geburt durch eine Leihmutter sind vielfältig, beispielsweise hormonelle Störungen, organische Fehlfunktionen oder eben für homosexuelle Paare eine Möglichkeit, den Kinderwunsch zu erfüllen. In Deutschland ist die Leihmutterschaft rechtlich verboten. In vielen anderen Ländern ist eine Leihmutterschaft jedoch unter verschiedenen Voraussetzungen zulässig. In Amerika beispielsweise hat das Thema Leihmutterschaft schon weit mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung gefunden.

Ob Leihmutterschaft als emanzipatorisch und als Hoffnung für viele Wunscheltern gesehen werden kann - oder eher als eine Instrumentalisierung des weiblichen Körpers - wird viel diskutiert. Dafür spricht beispielsweise, dass Leihmutterschaften mit verbindlichen Verträgen sehr gut durchgeplant sind. Alle Bedingungen werden also vorab geklärt. Außerdem verläuft die Leihmutterschwangerschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich im Gegensatz zu anderen Reproduktionstechnologien und gibt den Wunscheltern die Möglichkeit auf eine genetische Verbindung mit ihrem Kind. Die Leihmutterschaft bietet des Weiteren die Möglichkeit auf eine genetische Verbindung zu ihrem Kind für diejenigen, die selbst keine Kinder kriegen können.

Dagegen kann sprechen, dass der Kinderwunsch auf Kosten einer Dritten realisiert wird. Der Körper einer Frau wird also genutzt/geliehen für den alleinigen Grund des Austragens eines Kindes für Wunscheltern. Ein weiterer Aspekt ist, dass das Kind die Trennung zur Leihmutter verkraften muss, da viele Wunscheltern die Leihmutter nicht in die Familie integrieren möchten. Zudem können die Leihmütter unter enormen emotionalen Druck stehen. Auch der finanzielle Aspekt spielt ein Rolle. Die Leihmutterschaft ist teuer (Entschädigung der Leihmutter, Bezahlung der medizinischen Leistungen, Agentur etc.). Das Zurückgreifen auf eine Leihmutter ist also nur für Wunscheltern mit einer bestimmten finanziellen Stabilität eine Option.

Ob Leihmutterschaft in Deutschland in näherer Zukunft legal werden soll, ist nur schwierig abzusehen, da sich in den verschiedenen Parteien die verschiedensten Meinungen finden. (Stand Artikel 2019). CDU und SPD beispielsweise sprechen sich dagegen aus. Die Grünen geben zwar zu bedenken, dass Reproduktionsmöglichkeiten veraltet sind, sprechen sich aber aufgrund von Missbrauchsrisiken auch gegen Leihmutterschaft aus. Pro Leihmutterschaft sind die FDP und die Grüne Jugend. Diese fordern ausdrücklich die Legalisierung von Eizellenspende und Leihmutterschaft. Alice Schwarzer sagte zur Leihmutterschaft einmal, die Kinder werden zur „Ware“, die Mutter zur „Gebärmaschine“, die Klinik zur „Babyfabrik” und „In einer humanen, zivilisierten Gesellschaft kann man eben nicht alles tun. Und auch nicht alles kaufen.“ Degradiert die Leihmutterschaft nun die Frau zur Gebärmaschine oder birgt sich in ihr DIE Hoffnung für Familiengründung? Ist es auf der anderen Seite richtig, das homosexuelle Paare nur auf Adoption zurückgreifen können? Und traut man den Frauen, die sich dazu entscheiden, Leihmutter zu werden, nicht zu diese Entscheidung über ihren Körper selbst treffen zu können? Dies alles sind Fragen, die vorerst noch offenbleiben und Leihmutterschaft ein Thema, über das sicherlich noch viel diskutiert wird.