Geschlechtsspezifische Gewalt


Isabelle Sundermann
In Europa hat bereits jede dritte Frau im Alter von über 15 Jahren physische bzw. sexuelle Gewalt erlebt, jede Zweite wurde sexuell belästigt, jede Zwanzigste vergewaltigt. 

Richtet sich eine Gewalttat gegen eine weiblich gelesene Person, gerade weil sie ihrem Erscheinungsbild nach dem weiblichen Geschlecht angehört oder erfahren weiblich gelesene Personen bestimmte Gewalttaten unverhältnismäßig oft, so spricht man von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Hierunter fallen alle denkbaren Formen der physischen und psychischen Gewalt wie sexuelle Belästigungen oder Übergriffe, Vergewaltigungen, Stalking oder Genitalverstümmelungen. Häufig zielen diese Taten darauf ab, sexuelle Handlungen mit dem Opfer gegen dessen Willen zu erzwingen und dabei Macht auszuüben. Daher bezeichnet man diese Untergruppe auch als sexualisierte Gewalt. 98% aller sexualisierten Gewalttaten in Deutschland werden von einem Mann ausgeübt.

Europaweiten Schutz vor geschlechtsspezifischen Gewalttaten soll die Istanbul-Konvention bieten. Doch was regelt diese genau, inwieweit sichert sie den effektiven Rechtsschutz und halten sich überhaupt alle Mitgliedstaaten an ihre Umsetzung? Diesen Fragen widmen wir uns in unserem Gastbeitrag in der neuen Printausgabe „Sex & Macht“ vom studentischen Rechtsmagazin @Rechtverblueffend.

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